MV-Gipfel erarbeitet Perspektiven für Öffnungsschritte
In Kreisen und kreisfreien Städten, die unter der Schwelle zum Risikogebiet liegen, kehrten die Klassen 1-6 seit dem 24.02.2021 wieder in den regulären Schulbetrieb zurück. Die anderen Jahrgangsstufen und Regionen sollen schrittweise folgen. Auch für die Kitas ist ein Stufenplan erarbeitet worden.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig wies nach dem Gipfel am 24.02.2021 auf die zwei verschiedenen Seiten der Corona-Entwicklung im Land hin: Die Corona-Zahlen haben sich in den vergangenen Wochen bei uns sehr gut entwickelt. Das haben wir der hohen Disziplin der Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Auf der anderen Seiten sehen wir aber auch, dass sich die Corona-Mutation ausbreitet, so dass die Zahlen noch nicht so weit unten sind, wie wir es gerne hätten. Dies erschwere die Rahmenbedingungen für mögliche Öffnungen und es sei weiter nötig, sich an die bekannten Regeln zu halten. Trotz derzeit stagnierender Zahlen wolle man aber auch erste Perspektiven für Öffnungen aufzeigen. Deshalb sei unter anderem ein Perspektivplan für die Wirtschaft erarbeitet worden (siehe unten). Zudem komme das Land beim Impfen weiter voran. So seien in den Alten- und Pflegeheimen im Land derzeit 97 Prozent der Erst- und 82 Prozent der Zweitimpfungen abgeschlossen.
Was gilt seit dem 14.02.2021 und welche weiteren Öffnungsphasen sind geplant? Das sollten Sie wissen:
Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen sind nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei kommt es nicht darauf an, wo das Treffen stattfindet: in der eigenen Wohnung, in der Wohnung der Einzelperson oder draußen. Entscheidend ist, wer sich trifft. Dazugehörige Kinder bis 12 Jahre werden nicht mitgerechnet, wenn dies aus Gründen der Betreuung des Kindes erforderlich ist.
Keine Partys: Zusammenkünfte von Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtungen sind verboten.
Schulen und Kitas: Die Landesregierung hat gemeinsam mit den Kommunen Stufenpläne zur Öffnung von Schulen und Kitas beschlossen. In Kreisen und kreisfreien Städten, die unter der Schwelle zum Risikogebiet (50 Fälle pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen liegen), kehren die Klassen 1-6 seit 24.02.2021 zum regulären Unterricht zurück. In Regionen zwischen 50 und 150 Fällen pro 100.000 Einwohner gilt weiterhin die Aufhebung der Präsenzpflicht. Die Eltern können ihre Kinder zuhause behalten. Die Klassen bleiben aber offen. In Hochrisikogebieten mit mehr als 150 Fällen pro 100.000 Einwohner ist nur eine Notbetreuung möglich. Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Bildungsministeriums und des Sozialministeriums.
Tourismus: Urlaubsreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich.
Ausflüge: Ausflüge aus dem Ausland und anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich.
Familienbesuche aus anderen Bundesländern: Familienbesuche aus anderen Bundesländern sind nur innerhalb der Kernfamilie möglich. Besucht werden können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten möglich. Dabei sind die Kontaktbeschränkungen zu beachten.
Ausflüge innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns: Hier gibt es nur für Hochrisikogebiete Ausnahmen (siehe unten). Ansonsten gibt es für Bürgerinnen und Bürger des Landes innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns keine Beschränkungen. Beachtet werden müssen allerdings die Kontaktbeschränkungen.
Private Reisen in andere Bundesländer: Wer privat in ein Hochrisikogebiet mit mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen in einem anderen Bundesland reist, unterliegt anschließend der Quarantänepflicht. Davon ausgenommen sind nur Besuche innerhalb der Kernfamilie.
Gastronomie sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
Einzelhandel: Es sind weite Teile des Einzelhandels geschlossen. Geöffnet bleiben Supermärkte und der Lebensmittel-Verkauf, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Blumenläden und der Großhandel. Alle geschlossenen Geschäfte dürfen Abhol- und Lieferdienste anbieten.
Freizeit: Auch Freizeiteinrichtungen bleiben weiter geschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Theater, Kinos, Schwimm- und Spaßbäder, Freizeitparks, Sportstudios, Zoos, Tier- und Vogelparks, Saunen und Spielhallen.
Fahrschulen können seit dem 15.02.2021 eingeschränkt wieder öffnen. Fahrunterricht und Prüfungen sind möglich für alle, die die angestrebte Fahrerlaubnis zwingend und unaufschiebbar für die Ausübung ihres Berufs brauchen. Die Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit müssen durch den Arbeitgeber oder die Ausbildungsstätte unter Angabe von Gründen schriftlich bescheinigt werden.
Sport ist nur allein, zu zweit und mit dem eigenen Hausstand möglich.
Spielplätze: Die Außenspielplätze können unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln weiter genutzt werden. Innenspielplätze sind geschlossen.
Sockelöffnungen - Teil 1:
Vom 01.03.2021 an können Friseure wieder öffnen - wie bereits beim MV-Gipfel am 12.02.2021 beschlossen. Zeitgleich können die Gartenbaucenter/Baumschulen wieder öffnen.
Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von 35 und darunter haben die Option, zeitgleich auch die Öffnung von Kosmetikern, Fußpflege und Nagelstudios für die Bürgerinnen und Bürger ihres betroffenen Gebiets wieder zuzulassen.
Sockelöffnungen - Teil 2:
Vom 08.03.2021 an können Kosmetiker, Fußpflege und Nagelstudions auch in anderen Landesteilen wieder öffnen. Gleiches gilt für die Außenbereiche von Zoos und Tierparks.
Die weiteren geplanten Öffnungsphasen samt Details sind den unten stehenden "Dokumenten zum aktuellen MV-Gipfel" zu entnehmen.
Hochrisikogebiete:
Wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf einen Wert von mehr 150 Fälle pro 100.000 Einwohner in der vorherigen Woche kommt, muss der Kreis oder die kreisfreie Stadt zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen. Dies können beispielsweise nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Beschränkungen der Mobilität oder Einreiseverbote sein.
Mit Vorsicht und Zuversicht: Perspektiven für MV (PDF, 0,38 MB)
Perspektivplan für die Wirtschaft in MV (Stand: 24.02.2021) (PDF, 1,07 MB)