Stopp der Corona-Hilfen wegen Betrugsverdacht ist falscher Weg
"Einige wenige Verdachtsfälle auf Betrug sollten nicht zu einem kompletten Auszahlungsstopp führen", so Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.
Das zeigen auch die Zahlen. So gibt es bei der wichtigen Überbrückungshilfe bundesweit rund 27.000 Anträge, in Mecklenburg-Vorpommern rund 400 Anträge mit einer Auszahlungsquote von rund 98 Prozent. Bei den anderen Programmen sieht es ähnlich aus: Für die Neustarthilfe gibt es fast 54.000 Anträge, davon 907 aus MV. Die Überbrückungshilfe II wurde rund 160.00-mal beantragt und weist eine Auszahlungsquote von bundesweit fast 77 Prozent auf, in MV sogar eine Quote von über 92 Prozent. Bei der November- und Dezemberhilfe liegen die Anträge mit 160.000 für Soloselbständige bzw. 490.000 Anträge von Unternehmen und Auszahlungsquoten von über 97 Prozent bzw. 72 Prozent noch höher.
„Angesichts dieser hohen Anzahl von Anträgen einen sofortigen Auszahlungsstopp zu verhängen, trifft sehr viele Unternehmen hart. Viele Unternehmen sind auf Grund des Lockdowns dringend auf die Auszahlungen angewiesen“, so Eisenach. „Die Unternehmen sollten in der schwierigen Lage nicht alleine gelassen werden. Von diesen Versprechungen hat sich das Bundeswirtschaftsministerium mit dem sofortigen Auszahlungsstopp weit entfernt. Der Bund muss nun mit Hochdruck den Betrugsversuchen nachgehen. Es darf keine weiteren Verzögerungen der Auszahlungen geben. Leidtragend wären unsere Unternehmen, die so dringend auf schnelle Hilfe angewiesen sind", so Eisenach.
Die IHK zu Schwerin bedauert Betrügereien.
„Es bleibt fraglich, ob durch einen Auszahlungsstopp die Betrugsversuche aufgedeckt und weitere verhindert werden können. Um wirklich sicher zu gehen, dass kein Betrug zu Auszahlungen der Mittel führt, müssten alle derzeit noch offenen Anträge einzeln geprüft werden. Das kann zu erheblichen, nicht vertretbaren Verzögerungen führen", so IHK-Hauptgeschäftsführer Eisenach. Es sollte daher sorgsam abgewogen werden, ob das Risiko von weiteren Betrugsfällen überwiegt oder das Risiko von nicht mehr liquiden und von Insolvenzen bedrohten Unternehmen auf Grund ausbleibender Corona-Hilfen.