Aktuelle Infektionslage erlaubt keine Brauchtumsfeuer zu Ostern
Wie er weiter betont ist es jedoch rechtskonform, wenn sich unter Einhaltung der Corona-Landesverordnung und der einschlägigen satzungs- und brandschutzrechtlichen Bestimmungen Haushalte treffen und kleine Feuer in Feuerschalen abbrennen. „Im Unterschied zu den großen Brauchtumsfeuern müssen die kleinen Feuer in den Feuerschalen nicht beim Ordnungsamt angezeigt werden. Die geltenden Kontaktbeschränkungen sind aber einzuhalten“, so Nottebaum.
Verbrannt werden darf nur trockenes und unbehandeltes Holz, in keinem Fall Grünschnitt und andere Gartenabfälle (siehe Merkblatt zum Brauchtumsfeuer).
Quelle: Landeshauptstadt Schwerin