Einschränkungen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ab dem 10.04.2021
Aus diesem Grund gilt im Landkreise Mecklenburgische Seenplatte ab Samstag, 10.04.2021 ein grundsätzliches Besuchsverbot mit der Möglichkeit einer Notbetreuung. Da am Samstag und Sonntag keine Kinderbetreuung erfolgt, gilt der Montag, 12.04.2021 als sogenannter Übergangstag, so dass Eltern die Möglichkeit haben, die entsprechenden Unterlagen für die Notbetreuung beizubringen. Kinder bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann, sind von dem Besuchsverbot ausgenommen. Eine Erklärung der Eltern mit der Bestätigung des Arbeitgebers ist in diesem Fall vorzulegen. Eine Auflistung der sogenannten „Kritischen Infrastrukturen“ ist in der Corona-KiföVO M-V festgelegt und auch auf der Homepage des Landkreises abrufbar. Das entsprechende Formular für den Nachweis ist ebenfalls auf der Homepage abrufbar unter: https://www.lk-mecklenburgische-seenpla ... s-Schulen/
Das Besuchsverbot bleibt in Kraft, bis die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zehn Tage in Folge unter 150 gesunken ist.
Die Kindertagesförderung im Landkreis befindet sich seit dem 09.04.2021 in Stufe 4 des KiTa-Stufen-Hygieneplanes. Aufgrund der stark steigenden Inzidenzzahlen je Tag folgen die Stufen 4 und 5 gegenwärtig kurz aufeinander.
Formulare und Hinweise:
Berufe in der kritischen Infrastruktur laut Corona-KiföVO M-V (PDF)
Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Beschäftigte (PDF)
Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Selbständige (PDF)
Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte