Individuelle Schülerbeförderung im Lockdown
Aus diesem Grund wird die individuelle Schülerbeförderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für Schülerinnen und Schüler mit Handicap ab dem 19.04.2021 bis zum Ende des Lockdowns eingestellt. Dies teilt das Schulverwaltungsamt mit. Eine entsprechende Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, welche bereits befördert wurden, und die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, erfolgt nur auf Anmeldung über die zuständige Schule.
Quelle: rathaus.rostock.de