Rostock: Aufstallungspflicht entfällt ab 21. April 2021
Zur Verhinderung der Übertragung des Geflügelpest-Virus war ab 23. Februar 2021 eine generelle Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Rostocker Stadtgebiet verhängt worden. Zwischenzeitlich konnte als Risikogebiet nur noch der 500 Meter breite Uferstreifen um den Rostocker Breitling definiert werden. Auch diese Vorsichtsmaßnahme kann nun entfallen.
Allgemeinverfügung
Informationen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes
Quelle: rathaus.rostock.de