Vorzeitigen Baubeginn zur Errichtung der Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage in Stavenhagen für EEW zugelassen

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Maik Thomaß
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Vorzeitigen Baubeginn zur Errichtung der Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage in Stavenhagen für EEW zugelassen

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Vorzeitigen Baubeginn zur Errichtung der Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage in Stavenhagen für EEW zugelassen

Stavenhagen - Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat am 27. Mai 2021 den vorzeitigen Vorhabensbeginn zur Errichtung der Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage in Stavenhagen zugelassen. Der eigens vom Vorhabenträger, der EEW Energy from Waste Stavenhagen GmbH & Co. KG, beantragte vorgezogene Baubeginn umfasst erste Maßnahmen wie die Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten und Bodenverbesserungsmaßnahmen. Diese Arbeiten können nun auf eigenes Risiko durchgeführt werden. Der Vorhabenträger hat alle für diesen Fall erforderlichen Erklärungen abgegeben, so z.B. eventuell durch die vorgezogenen Baumaßnahmen entstandene Schäden zu ersetzen oder, falls das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen. Die Zulassung des vorzeitigen Beginns erfolgte auf Antrag unter Anordnung der sofortigen Vollziehung.
Eine abschließende Genehmigung wird damit noch nicht erteilt, da die Prüfung des Antrages formell noch nicht abgeschlossen ist. Die jetzt getroffene vorläufige Entscheidung basiert auf einer sorgfältigen Prüfung der Sach- und Rechtslage und Abwägung der im Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Argumente. Diese lassen den Schluss zu, das eine Genehmigung für die Gesamtanlage voraussichtlich zu erteilen ist.

Die anstehende immissionsschutzrechtliche Entscheidung ist gemäß Bundesrecht eine gebundene Entscheidung: Eine Genehmigung ist zu erteilen, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes nicht entgegenstehen und die Betreiberpflichten eingehalten werden.
Redaktion Maik Thomaß
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