Vorzeitigen Baubeginn zur Errichtung der Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage in Stavenhagen für EEW zugelassen
Verfasst: 27.05.2021, 17:12
Vorzeitigen Baubeginn zur Errichtung der Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage in Stavenhagen für EEW zugelassen
Eine abschließende Genehmigung wird damit noch nicht erteilt, da die Prüfung des Antrages formell noch nicht abgeschlossen ist. Die jetzt getroffene vorläufige Entscheidung basiert auf einer sorgfältigen Prüfung der Sach- und Rechtslage und Abwägung der im Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Argumente. Diese lassen den Schluss zu, das eine Genehmigung für die Gesamtanlage voraussichtlich zu erteilen ist.
Die anstehende immissionsschutzrechtliche Entscheidung ist gemäß Bundesrecht eine gebundene Entscheidung: Eine Genehmigung ist zu erteilen, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes nicht entgegenstehen und die Betreiberpflichten eingehalten werden.