Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in Wodarg

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Maik Thomaß
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Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in Wodarg

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Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in Wodarg

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Nr.AB 32/21 | 01.11.2021 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Mit Bescheid G 003/21 vom 30.07.2021, Az 51 571/1693-1/2020, wurde der FairWind Deutschland GmbH in Greifswald eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

1 Entscheidungsumfang

Der FairWind Deutschland GmbH, Gützkower Straße 1, 17489 Greifswald wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Nordex N117 im Windeignungsgebiet „Altentreptow-Ost“ in der Gemeinde Werder, Gemarkung Wodarg Flur 1, Flurstück 252 erteilt.

1.1 Entscheidungsinhalt

Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:

WEA-Nr. „WEA 3“
WEA-Typ: Nordex N117
Nennleistung: 3,6 MW
Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33: E 33390894; N 594453
Nabenhöhe: 141,0 m
Rotorradius: 58,5 m
Gesamthöhe: 199,5 m
Gemarkung: Wodarg
Flur: 1
Flurstück des WEA-Fundamentes: 252

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen.

Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann durch den Antragsteller bei Entscheidungen nach § 4 BImSchG Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Gegen die Kostenentscheidung allein können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegen. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

Auslegung des Bescheides

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides G 003/21 liegt in der Zeit vom 02.11.2021 bis einschließlich 15.11.2021 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block D, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von

07:00 –15:30 Uhr (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)

und zusätzlich im

Amt Treptower Tollensewinkel

während der Sprechzeiten

nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 03961 2551 - 662

zur Einsichtnahme aus.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.



Neubrandenburg, den 01.11.2021

Abt. 5.; Dez. 51
Redaktion Maik Thomaß
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