E-Scooter-Fahrer pustet 1,48 Promille
Den Beamten fiel der 33-Jährige gegen 1:15 Uhr in Höhe der Warnemünder Kirchstraße durch seine unsichere Fahrweise auf. Als er den Streifenwagen sah, versuchte der Deutsche einer Verkehrskontrolle entkommen. Die Polizeibeamten folgten ihm und in der J.-Brinckman-Straße konnten sie den Rostocker stellen. Er gab an, dass er auf dem Weg nach Hause sei und zuvor Alkohol getrunken hatte. Ein freiwilliger Test zeigte einen Wert von 1,48 Promille.
In diesem Zusammenhang weist die Rostocker Polizei nochmals darauf hin, dass für E-Scooter-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten. Auch der Führerscheinverlust kann drohen. Für Fahrer unter 21 Jahren sowie Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille und sie dürfen unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den E-Scooter-Lenker.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108765/5068570