Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet nach Feststellung der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Rostock

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Maik Thomaß
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Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet nach Feststellung der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Rostock

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Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet nach Feststellung der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Rostock

Vogelsang - In einem Schweinemastbestand in Vogelsang, Landkreis Rostock, ist die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen. Das Veterinäramt des Landkreises Rostock hat den Betrieb gesperrt sowie eine Schutzzone im Radius von 3 Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von 10 km um den Seuchenausbruchsbestand verfügt. Für alle Tierhalter im betroffenen Gebiet gelten strenge Vorschriften.
Am Montag, den 15.11.2021, wurde in einem Schweinemastbestand im Landkreis Rostock das Vorliegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) amtlich festgestellt. Bei zwei verendeten Tieren, die durch den Landwirt am gestrigen Montag zur labordiagnostischen Untersuchung an das Landesuntersuchungsamt Rostock verbracht wurden, wurde in der PCR-Untersuchung das Genom des Virus der Afrikanischen Schweinepest nachgewiesen. Durch das Referenzlabor am FLI Insel Riems wurde dieses Ergebnis am Abend des 15.11.2021 bestätigt.

Für den betroffenen Schweinebestand wird die Tötung angeordnet. Oberstes Ziel ist es, eine Verschleppung des Virus der ASP in andere Schweinebestände und in den Wildschweinebestand zu verhindern.

Das Veterinäramt des Landkreises Rostock wird eine Schutzzone und eine Überwachungszone verfügen. Damit sollen die Bekämpfung der Tierseuche erleichtert und deren Ausbreitung sicher verhindert werden. Es gelten umfangreiche Melde, Haltungs- und Hygienevorschriften für alle Tierhalter in den betroffenen Gebieten. Schweinehalter und auch Jäger haben noch weitergehende Pflichten zu erfüllen. Alle Maßnahmen, die in den Restriktionszonen umzusetzen sind, werden in den entsprechenden Verfügungen öffentlich bekannt gemacht.

Alle Schweinehalter, die bisher ihren Tierbestand noch nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, werden aufgefordert dies dringend nachzuholen.

Bisher liegen keine Erkenntnisse zur Einschleppungsursache in den Schweinebestand vor. Gleichermaßen gibt es bisher keine Anhaltspunkte für das Vorkommen des ASP-Virus beim Schwarzwild im Landkreis Rostock. Monitoring-Untersuchungen dazu werden seit zwei Jahren an verendeten aufgefundenen oder als krank erscheinenden Wildschweinen landesweit durchgeführt.



Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist für alle Rassen von Schweinen, einschließlich der Wildschweine gefährlich. Auf den Menschen ist es nicht übertragbar.



Aktuelle Informationen, sowie die Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock finden Sie unter:

http://www.landkreis-rostock.de/asp
Quelle: https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/aktuelles/news/2021/november/pm-asp.html
Redaktion Maik Thomaß
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