Änderung einer Anlage zur Herstellung und Reparatur von Schiffskörpern oder –sektionen aus Metall der Neptun Werft GmbH & Co. KG in Rostock
Bekanntmachung einer Entscheidung nach § 15 Absatz 2a Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG) des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Nr.AA-Nr.: 50/2021 | 22.11.2021 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Die NEPTUN WERFT GmbH & Co. KG, Werftallee 13, 18119 Rostock beabsichtigt die störfallrelevante Änderung ihrer Anlage zur Herstellung und Reparatur von Schiffskörpern am Standort Rostock-Warnemünde. Gemäß § 15 Absatz 2a BImSchG wurde die geplante Änderung dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angezeigt.Nr.AA-Nr.: 50/2021 | 22.11.2021 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
- Errichtung und Betrieb eines Demonstrators (originales Schiffsegment) zum Testen und zur Entwicklung der Anwendbarkeit und Praktikabilität von Methanol als Brennstoff für Flusskreuzfahrtschiffe neben der BE 1 (Stahllager)
- Lagerung von 4,042 t Methanol in IBC´s innerhalb eines Gefahrstoffcontainers sowie in einem Schiffsstrukturtank des Demonstrators
- Optimierung der Hallenentlüftung Halle 1 (Quelle 2) durch Installation und Betrieb einer Schweißrauchabsaugung
- Erweiterung und Umstrukturierung der Strahlhalle (Halle 4)
Eine Verpflichtung zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach §16 Abs. 1 bzw. § 16a BImSchG besteht somit nicht.