Änderung einer Anlage zur Herstellung und Reparatur von Schiffskörpern oder –sektionen aus Metall

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Maik Thomaß
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Änderung einer Anlage zur Herstellung und Reparatur von Schiffskörpern oder –sektionen aus Metall

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Änderung einer Anlage zur Herstellung und Reparatur von Schiffskörpern oder –sektionen aus Metall der Neptun Werft GmbH & Co. KG in Rostock

Bekanntmachung einer Entscheidung nach § 15 Absatz 2a Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG) des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Nr.AA-Nr.: 50/2021 | 22.11.2021 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Die NEPTUN WERFT GmbH & Co. KG, Werftallee 13, 18119 Rostock beabsichtigt die störfallrelevante Änderung ihrer Anlage zur Herstellung und Reparatur von Schiffskörpern am Standort Rostock-Warnemünde. Gemäß § 15 Absatz 2a BImSchG wurde die geplante Änderung dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angezeigt.
  • Errichtung und Betrieb eines Demonstrators (originales Schiffsegment) zum Testen und zur Entwicklung der Anwendbarkeit und Praktikabilität von Methanol als Brennstoff für Flusskreuzfahrtschiffe neben der BE 1 (Stahllager)
  • Lagerung von 4,042 t Methanol in IBC´s innerhalb eines Gefahrstoffcontainers sowie in einem Schiffsstrukturtank des Demonstrators
  • Optimierung der Hallenentlüftung Halle 1 (Quelle 2) durch Installation und Betrieb einer Schweißrauchabsaugung
  • Erweiterung und Umstrukturierung der Strahlhalle (Halle 4)
Die nach § 15 Absatz 2a BImSchG erfolgte Prüfung durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat ergeben, dass durch die störfallrelevante Änderung der Anlage der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten nicht unterschritten wird und auch keine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.

Eine Verpflichtung zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach §16 Abs. 1 bzw. § 16a BImSchG besteht somit nicht.
Redaktion Maik Thomaß
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