Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Brunow (Brunow II)

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Maik Thomaß
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Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Brunow (Brunow II)

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Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Brunow (Brunow II) Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 21.03.2022.

Nr.B 14/22 | 21.03.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Energiepark Brunow Klüß GmbH & Co. KG (Platschower Straße 2, 19372 Brunow) plant die Errichtung und den Betrieb von drei WKA im Windeignungsgebiet 33/18 „Brunow“, Gemarkung Klüß, Flur 1, Flurstück 5, 50, 79. Geplant sind zwei WKA vom Typ Enercon E-138 EP3 E2 mit einer Nennleistung von 4,2 MW und einer Gesamthöhe von 229,10 m und eine WKA vom Typ Enercon E-147 EP5 E2 mit einer Nennleistung von 5,0 MW und einer Gesamthöhe von 228,50 m. Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2022 in Betrieb genommen werden.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV). Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt.

Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV). Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg. Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Die ausgelegten Unterlagen enthalten die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere den UVP-Bericht, den landschaftspflegerischen Begleitplan, den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, Schall- und Schattenwurfgutachten, Turbulenzgutachten (Gutachten zur Standorteignung) sowie ein Brandschutzkonzept. Der UVP-Bericht enthält gebündelte Angaben bzgl. der zu erwartenden Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter) sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Detaillierte Angaben zu Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind dem Schall- und dem Schattenwurfgutachten zu entnehmen. Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere werden innerhalb des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages betrachtet. Eine Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft ist Gegenstand des landschaftspflegerischen Begleitplanes. Auswirkungen auf benachbarte Windkraftanlagen sind im Turbulenzgutachten dargestellt.

Folgende Stellungnahmen von Beteiligten liegen bereits vor und werden mit ausgelegt:
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
  • Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Bauordnung, Fachgebiet Straßen- und Tiefbau
  • Straßenbauamt Schwerin
  • Landesamt für Umwelt Brandenburg
  • 50Hertz Transmission GmbH
  • WEMAG Netz GmbH
  • Wasser- und Bodenverband „Mittlere Elde“
  • NABU Mecklenburg-Vorpommern
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 29. März 2022 bis einschließlich 28. April 2022 zu den angegebenen Zeiten im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin),

1.Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Brunow II“

https://www.uvp-verbund.de/portal/

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 29. März 2022 bis einschließlich 30. Mai 2022 schriftlich bei der o. g. Behörde oder per E-Mail an: StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de unter dem Betreff: „Einwendung WKA Brunow II“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht. Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation erfolgen die Bekanntmachungen über die Bestimmung eines Erörterungstermins gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG, über dessen Durchführung gemäß § 12 Abs. 1 S. 5 9. BImSchV sowie dessen Gestaltung zu einem späteren Zeitpunkt im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Redaktion Maik Thomaß
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