Fußgänger überquerte rote Ampel vor Streifenwagen
Ursprünglich sollte der Fußgänger wegen des "Rotlichtverstoßes", den er unter den Augen der Polizisten begangen hat, lediglich belehrt werden, als dabei die illegalen Drogen zufällig entdeckt wurden. Die Polizei stellte den Fund sicher und erstattete gegen den deutschen Mann Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108763/5178150