Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des dreifachen Mordes
Die Leichnahme wurden am 30. März 2022 durch die Kriminalpolizeiinspektion Rostock geborgen und werden nunmehr von Rechtsmedizin untersucht. Der Beschuldigte hat sich zur Tat eingelassen und befindet sich aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Rostock beantragten und dem Amtsgericht Rostock erlassenen Haftbefehl in Untersuchungshaft.
Anlass für die Ermittlungen war eine Vermisstenanzeige einer weiteren Verwandten der Opfer.
Weitere Angaben zu den Umständen können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.
Im Falle seiner Verurteilung droht dem Beschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/5185328