Justizministerin Bernhardt: „Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen ist soziale Aufgabe“
„Die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen ist eine soziale Notwendigkeit. Nicht alle, die eine Geldstrafe im Gefängnis ausgleichen sollen, haben die Möglichkeit, diese Geldstrafe aus eigenen Mitteln zu zahlen. Auch ist es nicht immer möglich, die Strafe mit Arbeitsstunden auszugleichen. Daher sehe ich den Reformbedarf sehr wohl und setze darauf, dass das Bundesministerium der Justiz einen Weg findet, dieser sozialen Notwendigkeit der Vermeidung gerecht zu werden. Alternative Sanktionsmöglichkeiten gemäß § 43 StGB zu prüfen, wären zu begrüßen“, so Ministerin Bernhardt.
Die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen (EFS) war in Mecklenburg-Vorpommern in den Zeiträumen 13.03.2020 bis 30.06.2020 sowie vom 03.11.2020 bis 31.05.2021 aufgeschoben. Im Schnitt sind pro Tag rund 86 Menschen wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe in M-V inhaftiert.