Errichtung und Betrieb von insgesamt 13 Windenergieanlagen, Gemeinde Gültz
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. den §§ 8 und 9 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Nr.AB 23/22 | 08.08.2022 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Die RH2-PTG Kommunale Beteiligung GmbH Co. KG, Seestraße 71a in 18211 Börgerende hat mit Posteingang vom 16.04.2021 einen Antrag gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 13 Windenergieanlagen, 2x vom Typ ENERCON E-138 EP3 E2 mit einer Gesamthöhe von 229,13 m, 2x ENERCON E-160 EP5 E2 mit einer Gesamthöhe von 220,00 m und 9x ENERCON E147 EP5 E2 mit einer Gesamthöhe von 228,60 m beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gestellt. Die Gesamtleistung aller Anlagen sollte insgesamt 64,4 MW betragen.Nr.AB 23/22 | 08.08.2022 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Der Antrag wurde nun wie folgt geändert:
Errichtung und Betrieb von insgesamt 13 Windenergieanlagen, 11x vom Typ ENERCON E-138 EP3 E3 mit einer Gesamthöhe von 229,13 m sowie 2x ENERCON E-160 EP5 E3 mit einer Gesamthöhe von 199,83 m.
Die Gesamtleistung aller Anlagen soll künftig insgesamt 57,98 MW betragen. Die Inbetriebnahme ist im Jahr 2023 geplant. Die Standorte der Anlagen befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Gültz, Gemarkung Gültz, Flur 10, Flurstücke 2, 3 und 4; Flur 12, Flurstücke 38 und 43 und Flur 13, Flurstücke 2, 25, 26 und 27 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Die Windenergieanlagen sind nach § 4 i. V. m. § 10 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2. Spalte c des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig. Für das Vorhaben wurde eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) der 4. BImSchV ist das Verfahren damit als förmliches Verfahren gem. § 10 BImSchG durchzuführen.
Erneute öffentliche Bekanntmachung und Auslegung
Am 13.12.2021 wurde der o.g. Antrag bereits öffentlich im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie im Internetauftritt des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, verkürzt in der örtlichen Tageszeitung sowie im UVP-Portal des Landes Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben. Die Antragsunterlagen wurden im Zeitraum vom 20.12.2021 (erster Tag) bis einschließlich 28.01.2022 (letzter Tag) bei beim StALU MS sowie in der Amtsverwaltung der Gemeinde Gültz (Amt Treptower Tollensewinkel) zur Einsicht ausgelegt. Eine anberaumte Online-Konsultation wurde zunächst abgesagt.
Der geänderte Antrag der auch Unterlagen einschließt, die bereits ausgelegen haben, sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen werden gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit
vom 15.08.2022 (erster Tag) bis 16.09.2022 (letzter Tag)
auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte veröffentlicht. Sie können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-RH2-PTG-Gemeinde-Gueltz
Als zusätzliches Informationsangebot (§ 3 Abs. 2 PlanSiG) liegen diese Unterlagen im vorgenannten Zeitraum bei folgenden Behörden/ Stellen zur Einsicht während der Dienststunden aus und können dort eingesehen werden.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Neustrelitzer Str. 120, Block D, 17033 Neubrandenburg
nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 0395 380 69 – 510
und zusätzlich im
Amt Treptower Tollensewinkel
Rathausstr. 1
17087 Altentreptow
nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 03961 2551 – 662
Im Vorfeld zur Einsichtnahme sind die jeweiligen örtlichen Infektionsschutzmaßnahmen zu erfragen und bei der Einsichtnahme zu beachten.
Die ausgelegten Unterlagen umfassen im Wesentlichen: Antrag, Unterlagenverzeichnis, Kurzbeschreibung, zeichnerische Unterlagen mit kartographischen Darstellung des Standorts und der räumlichen Rahmenbedingungen, gutachterliche Prognosen zu möglichen Einwirkungen durch Schall und Schatten, Bauvorlagen, Unterlagen und Gutachten zu den Themen Denkmalschutz, Turbulenz, Bodenschutz, Raumordnung, Arbeitsschutz, Luftverkehrssicherheit, Brandschutz, Anlagentechnik und -sicherheit, Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen, Unterlagen zur Sichtbarkeit und Visualisierung, Artenschutzgutachten, Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und den UVP-Bericht.
Hinweis
Die geänderten Antragsunterlagen sowie die Auswirkungen der Antragsänderung sind in einer mit ausliegenden Gegenüberstellung dargestellt. Die Antragsunterlagen, die bereits ausgelegen haben, werden zur allgemeinen Information mit bereitgestellt. Die Einwendungsmöglichkeit ist gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 der 9. BImSchV jedoch ausschließlich auf die vorgesehenen Änderungen des Vorhabens beschränkt.
Die im Genehmigungsverfahren bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden werden, soweit bereits vorhanden, zudem mit ausgelegt.
Der vorgelegte UVP-Bericht und weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sind gemäß § 20 UVPG während der Auslegungszeit auch im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg – Vorpommern veröffentlicht:
http://www.uvp-verbund.de
Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 15.08.2022 bis einschließlich 15.10.2022 schriftlich bei den oben bezeichneten Behörden erhoben werden. Einwendungen können auch per E-Mail an stalums-einwendungen-a5@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung 13 WEA, Gemeinde Gültz“ eingereicht werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.
Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwender*innen können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Durchführung des Erörterungstermins steht gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG im Ermessen der Genehmigungsbehörde. Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, wird im Ermessen der Genehmigungsbehörde ein Erörterungstermin durchgeführt. Im Erörterungstermin werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen - auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben - erörtert. Sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, findet dieser am 15.12.2022 ab 10.00 Uhr im Rathaussaal des Rathauses Altentreptow, Rathausstraße 1 in 17087 Altentreptow statt. Der Erörterungstermin ist öffentlich.
Sollte die Erörterung nicht oder nicht an dem o.g. Termin stattfinden, wird dies rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.
Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.