Schulanmeldungen für Rostocks Erstklässlerinnen und Erstklässler
Erstmalig ist es auch möglich, die Einverständniserklärung für das kostenfreie SchülerTicket online abzugeben.
Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 sechs Jahre alt werden (Regeleinschulung). Für diese Kinder besteht eine Anmeldepflicht der Eltern an der örtlich zuständigen kommunal getragenen Schule. Die Anmeldung ist durch die Sorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen. Für Kinder, die für das Schuljahr 2022/2023 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht nun die Anmeldepflicht der Eltern für das Schuljahr 2023/2024 (Einschulung nach Zurückstellung).
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind (vorzeitige Einschulung). Dazu ist ein schriftlicher Antrag an die örtlich zuständige Grundschule zu richten, der neben einer Begründung auch ein medizinisches Gutachten enthält.
Die Einschulung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit der Schulleitung auch um ein Jahr zurückgestellt werden (Zurückstellung). Bei der Entscheidung werden der schulpsychologische Dienst und das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Auch hierfür ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Grundschulen und Förderschulen beraten zu den Themen Zurückstellung und Förderbedarf gerne.
„Damit das Verfahren zügig durchgeführt werden kann, sollte die Anmeldung bis zum 31. Oktober 2022 vorgenommen werden. Auch wenn die Entscheidungen voraussichtlich erst im Mai 2023 feststehen, können in der Zwischenzeit die erforderlichen Diagnostiken und Tests durchgeführt werden. Jedem Kind soll ein bestmöglicher Start in die Schule ermöglicht werden, daher ist es auch besonders wichtig, dass die Angaben bei der Anmeldung so gewissenhaft und genau wie möglich vorgenommen werden“, appelliert Senator Steffen Bockhahn an alle Eltern.
Wer in Rostock eine nicht örtlich zuständige Schule besuchen möchte, also zum Beispiel im Landkreis Rostock wohnt, muss eine schriftliche Genehmigung des Schulträgers der Heimatgemeinde vorlegen können. Um im Anmeldeverfahren Berücksichtigung zu finden, sollte ein entsprechender Anmeldebogen über die E-Mail-Adresse einschulung@rostock.de angefordert werden.
Alle Informationen rund um die Einschulung sind im Internet unter der Adresse http://www.rostock.de/einschulung zusammengefasst. Nachfragen beantwortet das Schulverwaltungsamt unter der E-Mail-Adresse einschulung@rostock.de.