Haft durch Zahlung von Geldstrafen abgewendet

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Maik Thomaß
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Haft durch Zahlung von Geldstrafen abgewendet

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Haft durch Zahlung von Geldstrafen abgewendet

Pomellen (ots) - Bundespolizisten kontrollierten am 28. September 2022 gegen 14:00 Uhr einen 42-jährigen polnischen Staatsangehörigen auf der Bundesautobahn 11, Höhe Pomellen. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Hannover zur Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von 210,00 Euro + 13,47 Euro Restgeldstrafe sowie Verfahrenskosten in Höhe von 73,50 Euro zu zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen zu verbüßen. Nach Zahlung der gesamten Geldstrafe sowie der Kosten, konnte er um 15:40 Uhr seine Reise fortsetzen.

Gegen 17:45 Uhr wurde am gleichen Ort, diesmal in Ausreiserichtung, ein 43-jähriger deutscher Staatsangehöriger angehalten und kontrolliert. Eine fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft München zur Festnahme mit Vollstreckungshaftbefehl wegen Betruges aus dem Jahr 2019. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 5400,00 Euro + Verfahrenskosten in Höhe von 82,00 Euro zahlen. Ersatzweise war hier eine Haftstrafe von 180 Tagen festgelegt. Auch in diesem Fall konnten die geforderten Geldsummen gezahlt werden.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5332515
Redaktion Maik Thomaß
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