Wesentliche Änderung eine Flüssiggasbehälteranlage in Putgarten

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Maik Thomaß
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Wesentliche Änderung eine Flüssiggasbehälteranlage in Putgarten

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Wesentliche Änderung eine Flüssiggasbehälteranlage in Putgarten

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 21 a der 9. BImSchV

Nr.B 434 | 10.10.2022 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:

Mit Bescheid Nr. 9.1.1.1G-60.118/17-51 vom 01.08.2022 wurde der Propan Rheingas GmbH & Co. KG, Güstrower Landstraße 9, 18292 Krakow am See die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung gemäß § 16 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

1. Entscheidungsinhalt

Der Fa. Propan Rheingas GmbH & Co. KG, Güstrower Landstraße 9, 18292 Krakow am See OT Charlottenthal wird auf ihren Antrag vom 27.11.2017, eingegangen am 29.11.2017, zuletzt geändert am 03.01.2022, Posteingang am 05.01.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung, gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG, der Lage und Betriebsweise einer Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen durch

Errichtung eines zweiten Flüssiggaslagerbehälters mit einer Lagerkapazität von 24,95 t und Reduzierung der Lagerkapazität des vorhandenen Flüssiggaslagerbehälters auf ebenfalls 24,95 t erteilt. In der Betriebsstätte darf maximal 49,9 t Flüssiggas gelagert werden.

Der Standort des neu zu errichtenden Behälters wird mit den geodätischen Koordinaten nach ETRS 89 Rechtswert: 33.397.456,7; Hochwert: 60.594.50,35 beschrieben und befindet sich im Landkreis Vorpommern-Rügen, in der Gemeinde Putgarten, Gemarkung Putgarten, Flur 3, Flurstück 142 in nördlicher Richtung parallel neben dem mit Genehmigung Nr. 60.011.00/97/0901.2 vom 06.10.1997 vorhandenen Flüssigkeitslagerbehälter.

1.1 Änderungsgegenstand

Die Änderungsgenehmigung beinhaltet die antragsgemäße Errichtung, Ausrüstung und den antragsgemäßen Betrieb einer zweiten Flüssiggaslager- und Verbrauchsanlage zur Brennstoffversorgung angeschlossener Kleinfeuerungsanlagen mit folgenden Anlagenkomponenten/Kenndaten:

- Flüssiggaslagerbehälter

Erdgedeckter Lagerbehälter (1 m Erddeckung) eingezäunt
für Flüssiggas Propan (Gemisch C 95/5 nach DIN 51622)
Typ /Hersteller STAG; Behälternummer 81107 (Anlage 1, Blatt 10)
Durchmesser 2500 mm
Nenninhalt: 62 m3 mit maximalem Füllstand 75 %
Nutzinhalt: 46,5 m3
Max. Lagermenge: 24,95 t Propan flüssig bei – 10° C (Gemischdichte 95/5 nach TRB 610)
Max. Betriebsdruck: 15,6 bar
Max. Betriebstemperatur: 40° C
Domschacht mit Einfüllstutzen, Gasdruckregelstrecke und Flutungsanschluss

- Beschilderungstafel mit Füllanweisung, Gefahrenabwehrplan, zwei Feuerlöschern PG12 für beide Lagerbehälter

und die Reduzierung der Lagermenge des am Standort Rechtswert: 33.397.456; Hochwert: 6.059.450 betriebenen Flüssiggaslagerbehälters von 28,5 t auf 24,95 t flüssigen Propangases.

1.2 Eingeschlossene Entscheidungen anderer Behörden (§ 13 BImSchG)

Diese Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein oder ersetzt diese:

- Baugenehmigung gemäß § 72 LBauO M-V
- Naturschutzgenehmigung gemäß § 40 NatSchAG M-V

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund erhoben werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstr. 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Die Einsicht der Unterlagen in Papierform kann in der Zeit vom 11.10. bis 24.10.2022 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Dienststelle Stralsund, Ossenreyerstraße 56, 18439 Stralsund, während der Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. von 07.00 – 15.30 Uhr
Di. von 07.00 – 17.00 Uhr
Fr. von 07.00 – 14.00 Uhr

wahrgenommen werden.

Gemäß § 10 Absatz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund oder elektronisch unter der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de bei vollständiger Namens- und Adressangabe angefordert werden.
Redaktion Maik Thomaß
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