Probefahrt endet im Krankenhaus
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen beabsichtigte der 28-jährige Kradfahrer eine Crossmaschine zu erwerben. Zum Zwecke einer Probefahrt fuhr der Kradfahrer, ohne dabei einen Schutzhelm zu tragen, von einem dortigen Firmengelände in den öffentlichen Straßenverkehr. Hier kreuzte er die öffentliche Straße, um auf ein gegenüberliegendes Gelände zu gelangen. Beim Befahren der Zufahrt übersah der Stavenhagener eine als Sperre abgelegte Stahlbetonplatte und kollidierte mit dieser. Durch die Wucht des Aufpralls verlor der Kradfahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam erst rund 35 Meter weiter mit seinem Krad zum Liegen.
Durch den Sturz zog sich der 28-jährige Deutsche schwerste Verletzungen zu und wurde in der weiteren Folge mit einem Rettungshubschrauber in das Klinikum Plau am See geflogen. Die Ermittlungen der eingesetzten Beamten des Polizeirevieres Malchin ergaben, dass der 28-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse zum Führen eines Krades ist. Zudem war das Zweirad nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und ohne Pflichtversicherung.
Der bei dem Verkehrsunfall entstandene Sachschaden wird gegenwärtig auf rund 1.000 Euro geschätzt. Das Motorrad wurde sichergestellt. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen in dem Fall aufgenommen. Der 28-Jährige wird sich nun wegen des Verdachts gleich mehrerer Verkehrsstraftaten verantworten müssen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/5356850