Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in Wodarg
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Nr.AB 32/22 | 03.11.2022 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Die FairWind Deutschland GmbH mit Sitz in 17489 Greifwald, Gützkower Straße 1 beabsichtigt die Windenergieanlage, die mit Bescheid G 003/21 vom 30.07.2021 zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Nordex N117 mit einer Gesamthöhe 199,5 m und einer Leistung von 3,6 MW im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Gemarkung Wodarg, Flur 1, Flurstück 252, zu ändern und stellte dafür mit Datum vom 17.12.2021 (PE 17.01.2022) einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eine wesentliche Änderung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS). Gleichzeitig beantragte die Antragstellerin gem. § 16 Abs. 2 BImSchG von der öffentlichen Bekanntmachung sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen abzusehen.Nr.AB 32/22 | 03.11.2022 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Für das Vorhaben besteht nach Feststellung des StALU MS gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG keine UVP-Pflicht. Maßgeblich für diese Entscheidung war, dass keine erheblichen Änderungen der Auswirkung des Vorhabens auf die Schutzgüter nach der in Anlage 3 benannten Kriterien durch die Änderung des Vorhabens zu besorgen sind.
Die Feststellung zur UVP-Pflicht ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.