Anhänger eines Fahrzeuggespanns deutlich überladen
Der polnische Fahrzeugführer war damit auf dem Weg nach Polen unterwegs. Bei einer durchgeführten Wiegung der beiden Fahrzeuge stellte sich heraus, dass der Anhänger mit 172 Prozent deutlich überladen war. Der Anhänger hatte ein zulässiges Gesamtgewicht von 500 kg. Im Ergebnis wurde dieses um 860 kg überschritten, denn die Waage zeigte ein tatsächliches Gesamtgewicht von 1.360 Kilogramm an. Das Gewicht des PKWs befand sich gerade noch im Toleranzbereich.
Die Weiterfahrt wurde untersagt, bis geeignete Fahrzeuge zum Ziehen des Bootstrailers mit Boot sowie zum Umladen der Alufelgen und Keissägen organisiert wurden. Ein Bußgeldverfahren gegen Fahrer und Halter sind eingeleitet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/5373301