Antragsverfahren zum LNG-Terminal Lubmin wie geplant
„Zu jeder Zeit haben wir als Genehmigungsbehörde betont, dass wir für ein rechtssicheres Verfahren stehen. Das gilt nach wie vor. Das Procedere ist folgendes:
Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Prüfung des Antrags der Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA auf Errichtung und Betrieb einer schwimmenden Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas erfolgt derzeit die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung des Antrags und der Antragsunterlagen. Am 21.11.2022 endete diese Einsichtnahmemöglichkeit, Einwendungen können der Genehmigungsbehörde noch bis einschließlich 28.11.2022 zugeleitet werden.
Nach Abschluss der Sichtung und Bewertung der Einwendungen sowie nach erfolgter behördlicher Einschätzung des Vorhabens werden der Öffentlichkeit durch Auslegung in den Räumen der Genehmigungsbehörde und mittels Veröffentlichung auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde der Entwurf der Entscheidung einschließlich der zugehörigen Begründung, die wesentlichen Antragsunterlagen einschließlich der Unterlagen, mit denen die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt dargestellt werden als auch die Gründe für die Gewährung der Ausnahme nach § 4 Abs. 1 LNGG zugänglich gemacht.“