Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Häusliche Gewalt im Allgemeinen hat vielfältige Erscheinungsformen:
Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, Bedrohung sowie psychische, physische oder sexuelle Misshandlungen.
Und: Häusliche Gewalt betrifft alle Bildungs- und Einkommensschichten gleichermaßen.
Sie existiert in alle Altersgruppen, Nationalitäten, Religionen und Kulturen.
Aber: viele Betroffene sprechen aus Scham und Angst gar nicht erst über das Erlebte oder informieren die Polizei.
Entsprechend hoch dürfte die Dunkelziffer sein.
Polizeipräsidentin Anja Hamann: "Gewalt gegen Frauen ist nicht zu tolerieren! Daher möchte ich alle Frauen ermutigen: Kontaktieren Sie Beratungsstellen, vertrauen Sie sich Freunden an und melden Sie sich bei der Polizei. Nehmen Sie unsere Hilfe an!"
Die Polizei ist dafür da, in einer akuten Gefahrensituation, auch in der häuslichen Umgebung, erste Hilfe- und Schutzmaßnahmen durchzuführen. Diese können von polizeilichem Gewahrsam bis zu einer mehrtätigen Wegweisung der gewalttätigen Person aus der gemeinsamen Wohnung führen. In den vergangenen Jahren konnten Polizeibeamte im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt professioneller aufgestellt werden. So werden bei jedem Sachverhalt sogenannte Gefahrenprognosen nach einem einheitlichen, wissenschaftlichen Analyseinstrument erstellt. Wichtiges Informationsmaterial mit Kontaktdaten des Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher Gewalt, zur psychosozialen Prozessbegleitung oder zu den Opfer- und Täterberatungsstellen werden von den Beamten an die Opfer übergeben. Auch die Interventionsstellen werden durch die Polizei unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
Sie wurden Opfer oder wurden bedroht?
- Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
- Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
- Zur Anzeigenerstattung kann Sie eine Person Ihres Vertrauens und/oder ein Rechtsbeistand begleiten.
- Erhält die Polizei Kenntnis über Häusliche Gewalt (z.B. durch Anrufe von Nachbarn), muss sie von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren einleiten.
- Wenn Sie sich noch nicht entscheiden können, die Polizei zu rufen, wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens oder lassen Sie sich beraten, aber handeln Sie!
- Setzen Sie sich mit einer Beratungs- oder Interventionsstelle für Häusliche Gewalt in Verbindung. Den Kontakt in Ihrer Nähe vermittelt Ihnen die Polizei oder das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" 08000 116 016, rund um die Uhr und in vielen Sprachen.
- Notieren Sie sich Einzelheiten zu den Vorfällen, wie Datum, Uhrzeit und was genau geschehen ist.
- Suchen Sie einen Arzt auf, nennen Sie ihm den Ursprung der Verletzungen und lassen Sie die Verletzungen attestieren und z. B. fotografieren, um sie für eine mögliche Strafanzeige beweissicher dokumentiert zu haben.
- Frauenhäuser bieten Ihnen ebenfalls Schutz vor Bedrohung und die Mitarbeiterinnen können Sie bei weiteren Schritten beraten.
- Wenn Sie bedroht oder unter Druck gesetzt werden, melden Sie dies unbedingt der Polizei. Nur so kann die Polizei schnell geeignete Maßnahmen zu Ihrem Schutz einleiten.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/5378647