Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Hochwasserschutz Boizenburg“ mit Teilprojekt 1 „Rückdeichung Hafendeich“ und Teilprojekt 2 „Sude Hochwassersperrwerk“

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Maik Thomaß
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Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Hochwasserschutz Boizenburg“ mit Teilprojekt 1 „Rückdeichung Hafendeich“ und Teilprojekt 2 „Sude Hochwassersperrwerk“

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Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Hochwasserschutz Boizenburg“ mit Teilprojekt 1 „Rückdeichung Hafendeich“ und Teilprojekt 2 „Sude Hochwassersperrwerk“

Bekanntmachung nach § 27a Absatz 1 VwVfG M-V

Nr.B 61/22 | 24.11.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Für das seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM), geplante Vorhaben „Hochwasserschutz Boizenburg“ mit den Teilprojekten 1 „Rückdeichung Hafendeich“ und Teilprojekt 2 „Sude Hafensperrwerk“ wird ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der z.Z. geltenden Fassung durchgeführt.

Die Antragsunterlagen haben gemäß § 70 WHG i.V.m. § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG M-V und § 18 UVPG in der Zeit vom 23. Mai 2022 bis 22. Juni 2022 in der Stadt Boizenburg, dem Amt Boizenburg-Land, dem Amt Neuhaus, der Stadt Bleckede sowie im StALU WM ausgelegen. Außerdem konnten sie gemäß § 27 a VwVfG M-V zusätzlich im Internet unter der Adresse http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Unter ... Boizenburg als auch im zentralen UVP-Portal der Länder unter http://www.uvp-verbund.de/portal/ (Suchbegriff: HWS Boizenburg) eingesehen werden.

Einwendungen und Stellungnahmen konnten bis zum 22. Juli 2022 abgegeben werden.

Gemäß § 73 Absatz 6 VwVfG M-V i.V.m. § 18 UVPG hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie Stellungnahmen der Behörden und Vereinigungen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, welche Einwendungen erhoben oder Stellungnahme abgegeben haben, zu erörtern.

Der Erörterungstermin findet am

 6. Dezember 2022 um 10:00 Uhr im

Dorfgemeinschaftshaus Teldau

Neuhauser Straße 7

19273 Vorderhagen

statt.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 73 Absatz 6 i.V.m. § 68 Absatz 1 VwVfG M-V). Die Teilnahmeberechtigten werden gebeten, rechtzeitig zum Erörterungstermin zu erscheinen und sich am Eingang mit einem amtlichen Ausweisdokument auszuweisen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann (§ 73 Absatz 6 i.V.m. § 67 Absatz 1 Satz 3 VwVfG M-V).

Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben und nicht die Möglichkeit haben an der Veranstaltung teilzunehmen, können sich durch einen Bevollmächtigten im Termin vertreten lassen. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht vor Ort nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde (StALU WM) zu geben.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Hinweis:

Bitte beachten Sie die zum Zeitpunkt des Erörterungstermins möglicherweise geltenden Corona Bestimmungen (bspw. Tragen einer OP Maske / FFP2 Maske).
Redaktion Maik Thomaß
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