Ortsumgehung Mirow: Noch keine Finanzierungszusage des Bundes

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Maik Thomaß
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Ortsumgehung Mirow: Noch keine Finanzierungszusage des Bundes

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Ortsumgehung Mirow: Noch keine Finanzierungszusage des Bundes

Mirow. Straßenbau steht auf zwei Säulen: Baurecht und Finanzierung. Bei Bundesstraßen - sowie im Falle Mirows - ist der Bund für die Finanzierung verantwortlich. Die Planung, die Baurechtschaffung und die Ausführung liegen in Verantwortung der Länder.

Die Ortsumgehung Mirow soll in zwei Abschnitten entstehen. Das sogenannte Planfeststellungsverfahren, an dessen Ende ein Planfeststellungsbeschluss steht, ist für den ersten Abschnitt im Gang und wird in wenigen Monaten für den zweiten Abschnitt eröffnet.
Ziel des Landes ist es, nach Möglichkeit bis zum Herbst des kommenden Jahres einen rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss vorliegen zu haben. Dieses ist möglich, wenn die Planungen nicht beklagt werden.

&qout;Damit hätten wir unsere Hausaufgaben gemacht und formal könnte mit dem Bau der Ortsumgehung begonnen werden. Allerdings steht vor einem tatsächlichen Baubeginn die Finanzierungszusage des Bunds. Bislang gibt es keinerlei Festlegung aus Berlin, wann mit der Bereitstellung der notwendigen Mittel zu rechnen ist&qout;, erläutert Minister Pegel.

Im derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplan ist die Ortsumgehung Mirow enthalten. Das ist die rechtliche Voraussetzung, überhaupt planen zu dürfen. Für den folgenden Bundesverkehrswegeplan wurde die Maßnahme erneut angemeldet. Der Bund wird voraussichtlich bis Frühjahr 2016 entscheiden, welche Maßnahmen im neuen Bundesverkehrswegeplan enthalten sind.
Redaktion Maik Thomaß
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