Fahndungstreffer im Regionalexpress und auf der Autobahn

Benutzeravatar
Maik Thomaß
Administrator
Beiträge: 37637
Registriert: 12.04.2016, 14:03
Wohnort: Rostock

Fahndungstreffer im Regionalexpress und auf der Autobahn

Ungelesener Beitrag von Maik Thomaß »

Fahndungstreffer im Regionalexpress und auf der Autobahn

Pasewalk, Penkun (ots) - Ein 42-jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde am Morgen des 30. November 2022 im Regionalexpress 5350 (Stettin-Lübeck) durch Pasewalker Bundespolizisten kontrolliert. Da der Mann keinen gültigen Fahrausweis vorweisen konnte, wurde er wegen der Erschleichung von Leistungen angezeigt.

Die weitere Personenüberprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab insgesamt fünf Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft Hannover. Dabei handelte es sich um drei Aufenthaltsermittlungen (Trunkenheit im Verkehr, Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) sowie zwei Ausschreibungen zur Festnahme mit Haftbefehl. Der erste Haftbefehl wegen Diebstahl beinhaltete 300 Euro Geldstrafe und 138 Euro Verfahrenskosten. Ersatzweise waren 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe festgelegt. Im zweiten Haftbefehl wegen Sachbeschädigung waren 600 Euro Geldstrafe und 91,50 Euro Verfahrenskosten angesetzt oder 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken. Da der Pole die Geldsummen nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.

Mehr Glück hatte heute in den frühen Morgenstunden ein 45-jähriger rumänischer Staatsangehöriger. Bundespolizisten kontrollierten ihn auf der Bundesautobahn 11, Höhe Anschlussstelle Penkun. Er war in Richtung Berlin unterwegs. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/ Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Nötigung. Durch die sofortige Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 240 Euro und 313,05 Euro Verfahrenskosten konnte er eine 8-tägige Freiheitsstrafe abwenden und verblieb auf freien Fuß.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5383793
Redaktion Maik Thomaß
Antworten

Zurück zu „VG 2022“