Alkoholisiert und ohne Fahrausweis im Regionalexpress
Der Mann wollte sich nicht ausweisen. Daraufhin wurde die Bundespolizei in Pasewalk informiert. Am Bahnhof Pasewalk wurde die Person durch die DB AG von der Weiterfahrt ausgeschlossen, eine Fahrpreisnacherhebung ausgehändigt. Anschließend erfolgte die Übergabe an eine Streife der Bundespolizei zur weiteren Bearbeitung. Der Mann war alkoholisiert und legte jetzt zur Kontrolle seinen Personalausweis vor. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab 3 Fahndungsnotierungen zur Aufenthaltsermittlung (Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht/ Erschleichen von Leistungen/ Polizeiliche Beobachtung).
Zudem lag ein Führungsaufsichtsbeschluss vor. Aus diesem ging hervor, dass er keine alkoholischen Getränke konsumieren darf. Im mitgeführten Rucksack wurden 2 Flaschen Schnaps (1x leer) aufgefunden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab um 18:10 Uhr einen Wert von 2,72 Promille. Somit besteht der Verdacht einer Straftat gemäß § 145 a StGB- Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht.
Eine entsprechende Strafanzeige wurde erstattet. Da der Mann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen einen stabilen Eindruck machte, konnte er gegen 20:15 Uhr seine Reise in Richtung Greifswald fortsetzen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5414326