Todesfall in JVA Bützow
Sofort eingeleitete Reanimationsversuche blieben erfolglos. Der ebenso umgehend alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod des Inhaftierten feststellen. Die Staatsanwaltschaft ist informiert worden. Eine Obduktion wurde routinemäßig angeordnet. Hinweise auf ein Fremdverschulden oder einen Suizid gibt es derzeit nicht.
Der Strafgefangene verbüßte seit 2019 mehrere Freiheitsstrafen, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzungen. Das Strafende wäre 2027 erreicht gewesen.