Fingerabdrücke lügen nicht
Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stralsund. Der Mann war demnach wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von insgesamt 528 Euro oder zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt worden. Den Betrag konnte er nicht aufbringen. Nach Eröffnung des Haftbefehls gab der Mann vehement an, ein anderer zu sein. Per Fingerabdruck wurden jedoch die Personalien bestätigt. Danach ging die Reise direkt in die Justizvollzugsanstalt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70258/5594707