Verfassungswidrige Parolen in Parchimer Fußgängerzone
Gegen 10:15 Uhr erhielt die Polizei durch eine Zeugin Kenntnis über einen Mann, der sich in der Fußgängerzone am Schuhmarkt aufhalten und in Gegenwart zahlreicher Passanten verfassungsfeindliche Parolen von sich geben solle.
Die daraufhin eingesetzten Polizeibeamten konnte den Tatverdächtigen während der Fahndung abseits des eigentlichen Tatorts feststellen. Gegen den 44-Jährigen mit deutscher Staatsangehörigkeit ermittelt nun der Staatsschutz der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
In diesem Zusammenhang kam es zu einer weiteren Straftat durch einen bislang unbekannten Tatverdächtigen, welcher die Hinweisgeberin beleidigte. Auch hier hat die Kriminalpolizei die weiteren Ermittlungen übernommen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/5603084