Ein nicht alltäglicher Fall
Er gab an, im Rahmen einer Strafvollstreckung möglicherweise noch zahlen zu müssen und dieses nun erledigen zu wollen. Er wolle nämlich verreisen und sich auf dem Weg in den Urlaub Unannehmlichkeiten im Falle einer Grenzkontrolle ersparen. Bei der Überprüfung stellten die Bundespolizisten dann tatsächlich fest, dass der 36-Jährige zur Vermögensfahndung durch die Staatsanwaltschaft Schwerin ausgeschrieben war.
Er hatte noch eine offene Wertersatzeinziehung in Höhe von 1.119,81 Euro zu leisten. Nachdem der Mann die Summe zahlte und ihm eine Quittung ausgehändigt wurde, konnte er die Dienststelle wieder verlassen. Nunmehr kann er beruhigt seinen Urlaub antreten.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/5611980