Hobby sorgt für Ärger bei der Reisegepäckkontrolle
Kurz nach 14 Uhr wurde bei der Kontrolle eines Reisekoffers im Röntgengerät, eine Patrone für eine Langlaufwaffe festgestellt. Daraufhin wurde die Bundespolizei informiert, die den Koffer dem Inhaber zuordnen ließ. Der 61-jährige Deutsche wurde aufgefordert, den Koffer zu öffnen. Schließlich wurde die einzelne Patrone in der Kulturtasche des Reisegepäcks festgestellt. Hierbei handelte es sich um Munition vom Kaliber 308 Winchester. Nach Angaben des Eigentümers sei dieser Mitglied in einem Schützenverein. Wie die Patrone in seine Kulturtasche gelangte, konnte er sich nicht erklären. Die Patrone wurde durch die Streife der Bundespolizei sichergestellt und der Urlauber konnte seine Seereise mit dem Kreuzfahrtschiff antreten.
Gegen den Mann wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/5616927