Zusammenstoß auf Kreuzung
Beide Fahrzeuge waren gegen 5:45 Uhr auf der Bundesstraße 5 auf einer Straßenkreuzung zusammengeprallt. Der dabei leicht verletzte Autofahrer wurde anschließend in ein Krankenhaus gebracht.
An einem der beiden beteiligten Fahrzeuge entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Die Gesamtschadenshöhe soll sich auf 25.000 Euro belaufen. Unfallursache könnte ein Vorfahrtsfehler gewesen sein. Die Ermittlungen der Polizei hierzu dauern an.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108763/5642524