Justizministerin Bernhardt: „Ein guter Tag für den Opferschutz“
„Auch bei erwachsenen Verletzten stellt häufig das Antragserfordernis eine Hürde für den Zugang zu einer psychosozialen Prozessbegleitung dar. So sind einige Verletzte nicht ausreichend über die Möglichkeiten der Antragstellung informiert. Häufig wurde zudem das bisherige Antragserfordernis als Hindernis zum Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung angesehen. Das ergab im Jahr 2020 eine Evaluierung zur psychosozialen Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern. Opfer würden zu wenig über dieses wichtige Angebot informiert. Bei erwachsenen Verletzten wird der Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung gegenwärtig auch noch dadurch erschwert, dass eine Beiordnung zusätzlich ein besonderes Schutzbedürfnis voraussetzt. Dabei ist es insbesondere Opfern von schweren Sexualstraftaten kaum zu vermitteln, dass sie nicht bereits aufgrund ihrer Anzeige einer solchen Straftat als besonders schutzbedürftig angesehen werden, sondern dem zuständigen Gericht gegebenenfalls noch besondere Defizite nachweisen müssen. Ich werde mich darum weiter dafür einsetzen, dass nach dem wichtigen Schritt heute, die Beiordnung von Amts wegen auf alle Betroffenen ausgeweitet wird“, sagt Justizministerin Bernhardt.
„In Mecklenburg-Vorpommern gibt es die psychosoziale Prozessbegleitung seit 2010. Sie hat sich hier bewährt. Deshalb haben wir uns auch immer dafür eingesetzt, dass das Angebot deutschlandweit eingeführt wird. Seit Januar 2017 besteht bundesweit ein gesetzlicher Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene, die Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten geworden sind. Das ist gut so“, bekräftigt Ministerin Jacqueline Bernhardt im Bundesrat. In M-V sind es zurzeit 15 hierfür anerkannte psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter. Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten werden von ihnen auf den Ablauf eines Gerichtsverfahrens und auf ein erneutes Aufeinandertreffen mit dem oder der Tatverdächtigen vorbereitet. Inhalte des Verfahrens werden nicht besprochen.