Seite 1 von 1

Justizministerin Bernhardt: „Ein guter Tag für den Opferschutz“

Verfasst: 24.11.2023, 15:05
von Maik Thomaß

Justizministerin Bernhardt: „Ein guter Tag für den Opferschutz“

Schwerin - „Die psychosoziale Prozessbegleitung wird gestärkt. Das ist die gute Nachricht von heute aus dem Bundesrat. Ich begrüße es, dass nun auch Kinder und Jugendliche als Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten nicht erst bei Gericht eine Prozessbegleitung beantragen sollen. Ihre Begleitung soll künftig auch ohne Antrag angeordnet werden können, also von Amts wegen. Denn viele Eltern betroffener Kinder wissen gar nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben. Manchen scheuen sich auch davor, einen solchen Antrag zu stellen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein wichtiges Instrument der Hilfe, um eine Befragung vor Gericht zum Tatgeschehen überstehen zu können. Daher ist der Schritt, von der Antragstellung zur Beiordnung von Amts wegen der richtige und Mecklenburg-Vorpommern ist der Bundesratsinitiative beigetreten. Ich sehe die vorliegende Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen als Chance, dem Bund die Vorstellungen der Länder zur Fortentwicklung der psychosozialen Prozessbegleitung mitzugeben. Ein sehr wichtiges Zeichen gerade jetzt in der Antigewaltwoche ist, dass bei der psychosozialen Prozessbegleitung auch die häusliche Gewalt künftig berücksichtigt werden soll. Außerdem sollen die Pauschalen und damit Vergütung von Psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleitern angehoben werden. Das sind wichtige Schritte zur Stärkung des Opferschutzes. Schade ist dennoch, dass wir noch nicht alle Bundesländer davon überzeugen konnten, neben schutzbedürftigen Erwachsenen ausnahmslos allen Betroffenen diesen Rechtsanspruch zuzusprechen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Abstimmung im Bundesrat zur Drs 464/23. Der Änderungsantrag aus M-V hat keine Mehrheit gefunden.

„Auch bei erwachsenen Verletzten stellt häufig das Antragserfordernis eine Hürde für den Zugang zu einer psychosozialen Prozessbegleitung dar. So sind einige Verletzte nicht ausreichend über die Möglichkeiten der Antragstellung informiert. Häufig wurde zudem das bisherige Antragserfordernis als Hindernis zum Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung angesehen. Das ergab im Jahr 2020 eine Evaluierung zur psychosozialen Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern. Opfer würden zu wenig über dieses wichtige Angebot informiert. Bei erwachsenen Verletzten wird der Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung gegenwärtig auch noch dadurch erschwert, dass eine Beiordnung zusätzlich ein besonderes Schutzbedürfnis voraussetzt. Dabei ist es insbesondere Opfern von schweren Sexualstraftaten kaum zu vermitteln, dass sie nicht bereits aufgrund ihrer Anzeige einer solchen Straftat als besonders schutzbedürftig angesehen werden, sondern dem zuständigen Gericht gegebenenfalls noch besondere Defizite nachweisen müssen. Ich werde mich darum weiter dafür einsetzen, dass nach dem wichtigen Schritt heute, die Beiordnung von Amts wegen auf alle Betroffenen ausgeweitet wird“, sagt Justizministerin Bernhardt.

„In Mecklenburg-Vorpommern gibt es die psychosoziale Prozessbegleitung seit 2010. Sie hat sich hier bewährt. Deshalb haben wir uns auch immer dafür eingesetzt, dass das Angebot deutschlandweit eingeführt wird. Seit Januar 2017 besteht bundesweit ein gesetzlicher Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene, die Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten geworden sind. Das ist gut so“, bekräftigt Ministerin Jacqueline Bernhardt im Bundesrat. In M-V sind es zurzeit 15 hierfür anerkannte psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter. Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten werden von ihnen auf den Ablauf eines Gerichtsverfahrens und auf ein erneutes Aufeinandertreffen mit dem oder der Tatverdächtigen vorbereitet. Inhalte des Verfahrens werden nicht besprochen.