30 Tage Haft erspart
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Demnach hatte er eine Geldstrafe von 1200 Euro plus Kosten in Höhe von 86 Euro zu zahlen. Nach Zahlung der Geldstrafe plus Kosten ersparte der Pole sich die alternativ festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen und konnte seine Reise fortsetzen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5663649