Strafanzeige wegen des Besitzes von Betäubungsmittel
Er wurde durch bundespolizeiliche Unterstützungskräfte des Bundespolizeireviers Ahlbeck aus Stralsund unmittelbar im Anschluss kontrolliert, auch weil eine zweite Person in einem PKW bei der Anfahrt der Bundespolizisten flüchtete und auch nicht gestellt werden konnte.
Der griechische Staatsangehörige wies sich mit einem griechischen Führerschein aus. Bei der Durchsuchung der Person nach weiteren Ausweisdokumenten wurde ein Tütchen (Gesamt 0,6 Gramm) mit weißem Pulver, vermutlich Kokain, sichergestellt. Der 33-Jährige verweigerte alle weiterführenden Angaben zum Betäbungsmittel, zum Reisezweck und zum flüchtigen Kfz.
Nach Abschluss der Maßnahmen unter anderem Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz fanden noch die Überprüfung der angegebenen Meldeadresse in Anklam und Vorlage des Reisepasses vor Ort statt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5665155