Fehlender Aufenthaltstitel sorgte für Strafanzeigen und Zurückweisung
Die Georgierin konnte den Beamten zwar ihren gültigen, biometrischen, georgischen Reisepass vorlegen, allerdings keinen gültigen Aufenthaltstitel zur Einreise. Nach Strafanzeige wegen der unerlaubten Einreise wurde sie über den Grenzübergang Linken nach Polen zurückgewiesen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5671113