Drei Haftbefehle während der Weihnachtsfeiertage vollstreckt

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Maik Thomaß
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Drei Haftbefehle während der Weihnachtsfeiertage vollstreckt

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Drei Haftbefehle während der Weihnachtsfeiertage vollstreckt

Pomellen (ots) - Ein 34-jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde als Mitfahrer in einem polnischen Pkw auf der Autobahn 11 in Pomellen, Fahrtrichtung Polen, angehalten und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Bamberg zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von 4000,00 Euro und Verfahrenskosten in Höhe von 217,46 Euro zu entrichten. Bei Nichtzahlung sollten 80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden. Bei der Durchsuchung wurde in der mitgeführten Reisetasche in einer Schachtel eine Tüte mit 13 Zäpfchen aufgefunden. In den Zäpfchen befanden sich 97,6 g kristallisiertes Pulver. Der durchgeführte Drogentest reagierte positiv auf Amphetamine, Opiate, MET und THC. In einem Papierumschlag und in einer kleinen Dose befanden sich weitere Pulver. Alle aufgefundenen Substanzen wurden sichergestellt. Es wurde Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet. Nach Zahlung der Geldsummen in Höhe von 4217,46 Euro konnte der Mann am 24. Dezember 2023 um 4:20 Uhr wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

Weniger Glück hatte ein 35-jähriger Georgier. Er wurde auf der Autobahn 11 in Pomellen festgestellt und kontrolliert. Zur Kontrolle legte er einen gültigen georgischen biometrischen Reisepass vor. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Leipzig zur Strafvollstreckung aufgrund Diebstahl. Hier waren eine eine Geldstrafe in Höhe von 2760,00 Euro + 10,00 Euro Reststrafe sowie 151,00 Euro Verfahrenskosten zu zahlen. Der Mann konnte die Geldsummen nicht aufbringen und musste eine 92-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz antreten.

Ein 36-jähriger Pole wurde in Pomellen als Mitreisender in einem PKW mit polnischer Zulassung angehalten und kontrolliert. Die Person wies sich mit seiner gültigen polnischen ID Karte aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen der Straftat "Vorsätzliches Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis". Er sollte eine Geldstrafe in Höhe von 600,00 Euro sowie 82,50 Euro Verfahrenskosten zahlen. Ersatzweise waren 30 Tage Freiheitsstrafe festgelegt. Bei der durchgeführten Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten ein Behältnis mit weißem Pulver aufgefunden. Der Drogentest reagierte positiv auf Amphetamin/ Meth Amphetamin. Das Betäubungsmittel in der Menge von einem Gramm wurde sichergestellt und Strafanzeige erstattet. Auf Grund fehlender Barmittel erfolgte die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5680013
Redaktion Maik Thomaß
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