Volltrunken im Straßenverkehr
Daraufhin wurde eine Streifenbesatzung zum Einsatzort entsandt, welche neben dem geführten PKW auch den dazugehörigen 56-jährigen deutschen Fahrzeugführer feststellen konnten. Ein erster Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 3,04 Promille. Zur Sicherstellung einer beweissicheren Strafverfolgung wurde eine doppelte Blutprobenentnahme bei dem Beschuldigten veranlasst, da ein Nachtrunk nicht ausgeschlossen werden konnte.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Beschuldigte nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, da ihm diese bereits, aufgrund eines ähnlich gelagerten Sachverhalts in der Vergangenheit, entzogen wurde. Somit muss sich dieser nicht nur wegen Trunkenheit im Verkehr, sondern ebenso wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/5684676