Lette erneut außer Landes verbracht
Zum einen handelte es sich um eine Ausschreibung zur Abschiebung / Ausweisung / Zurückschiebung. Ihm wurde durch die Ausländerbehörde in Berlin im November 2017 das Recht auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland entzogen und die Abschiebung nach Lettland angedroht. Da er sich zu dieser Zeit auf richterliche Anordnung in Haft befand, wurde er nach Erfüllung des Strafanspruchs des Staates im Dezember 2023 nach Lettland abgeschoben. Diese Abschiebung war verbunden mit einem erneuten Einreiseverbot.
Mit seiner Feststellung am Hauptbahnhof hat er gegen dieses Einreiseverbot verstoßen und eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz begangen. Zudem bestanden gegen den Mann drei weitere Ausschreibungen zur Ermittlung des ständigen Aufenthaltsortes wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Personen die Vollstreckungsbeamten gleichstehen sowie Diebstahls.
In einer weiteren Ausschreibung war er zur Vermögensabschöpfung in Höhe von über 16.000 Euro ausgeschrieben. Da er lediglich Barmittel in Höhe von 275 Euro mit sich führte, konnten nur 200 Euro eingezogen werden.
Im weiteren Verlauf der polizeilichen Maßnahmen klagte der Mann über gesundheitliche Beschwerden, woraufhin ein Rettungswagen angefordert wurde. Dieser verbrachte den Letten für weitere Untersuchungen in ein Klinikum. Von hier aus wurde er am Folgetag über den Flughafen Berlin - Brandenburg erneut außer Landes gebracht.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/5691903