Strafvollstreckung wegen Körperverletzung

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Maik Thomaß
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Strafvollstreckung wegen Körperverletzung

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Strafvollstreckung wegen Körperverletzung

Pomellen (ots) - Bundespolizisten kontrollierten in den Mittagsstunden des 12. März 2024 in Pomellen einen 27-jährigen Polen.

Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Kempten zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Körperverletzung. Durch die sofortige Zahlung der festgelegten Geldstrafe in Höhe von 1600,00 Euro und 196,61 Euro Verfahrenskosten konnte der Mann eine 32-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5733848
Redaktion Maik Thomaß
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