Besuch des Hechtfestes in Teterow endet in Gewahrsamnahmen
Nach der Befragung mehrerer Zeugen wurde bekannt, dass die Personengruppe schon über den gesamten Nachmittag hinweg immer wieder den Ablauf auf dem Hechtfest störte. Aus diesem Grund wurde den vier deutschen Männern ein Platzverweis für das Veranstaltungsgelände erteilt.
Nachdem sie diesem zunächst nachkamen, kehrten die alkoholisierten Störer einige Zeit später zurück. Zur Durchsetzung der Platzverweise wurden schlussendlich ein 26-jähriger, ein 27-jähriger und ein 33-jähriger Mann in polizeiliches Gewahrsam genommen.
Während der Gewahrsamnahme wurde durch den 27-jährigen Beschuldigten volksverhetzende Äußerungen getätigt. Hierfür wurde ein gesondertes Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB eingeleitet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/5807275