Haftbefehle nach Tötungsdelikt

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Maik Thomaß
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Haftbefehle nach Tötungsdelikt

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Haftbefehle nach Tötungsdelikt

Langhagen (ots) - Durch das Amtsgericht Rostock wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rostock am 26. Juli 2024 Haftbefehle gegen zwei 19-jährige deutsche männliche Beschuldigte wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Totschlags erlassen. Die beiden Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand hat sich der Anfangsverdacht gegen den dritten 20-jährigen deutschen männlichen Beschuldigten nicht erhärtet, so dass dieser zwischenzeitlich aus dem Gewahrsam entlassen wurde.

Nach den bisherigen Ermittlungen sollen sich die Beschuldigten und der aus Sachsen stammende 36-jährige deutsche männliche Geschädigte am Tattag während einer Zugfahrt kennen gelernt haben. Sie seien im Laufe des gemeinsam verbrachten Abends am See in Langhagen zunächst in einen verbalen Streit geraten. Im Rahmen des Streits sollen die Beschuldigten gemeinsam mit Tritten und Schlägen auf den Kopf und den Oberkörper des Geschädigten eingewirkt und im weiteren Verlauf soll dann einer der Beschuldigten mittels eines mitgeführten Messers auf den Geschädigten eingestochen haben, infolgedessen der Geschädigte verstorben sei. Die zwischenzeitlich durchgeführte Obduktion hat massive Gewalteinwirkungen als Todesursache festgestellt.

Die Ermittlungen laufen mit Hochdruck weiter. Weitere Informationen können daher derzeit nicht mitgeteilt werden.

Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/5831745
Redaktion Maik Thomaß
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