Festnahme am Hauptbahnhof
Bei der Kontrolle und Überprüfung seiner Personaldaten stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte ihn ausgeschrieben, da er noch eine offene Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.250,- Euro (150 Tagessätze zu je 15,- Euro) nebst Verfahrenskosten in Höhe von 81,- Euro zu zahlen hat. Das Amtsgericht Augsburg hatte ihn wegen Diebstahls verurteilt. Außerdem war er durch die Staatsanwaltschaft Duisburg zur Ermittlung seiner Wohnanschrift ausgeschrieben.
Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht, da er die geforderte Geldstrafe nicht zahlen konnte.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/5886083