Einreiseverbot für Deutschland
Ein Abgleich der Fingerabdrücke ergab, dass gegen den Mann ein bestehendes Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland vorliegt.
Es wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise eingeleitet.
Am 14. Oktober 2024 konnte die Rückführung nach Schweden unter Begleitung von Beamten der Bundespolizei erfolgreich vom Überseehafen Rostock durchgeführt werden.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/5886464