Haftbefehl im Seehafen
Die Beamten ermittelten, dass gegen den 52-jährigen griechischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vorlag. Des Weiteren bestand gegen die Person eine Fahndungsnotierung zum Zweck der Vermögensabschöpfung.
Im Rahmen der Kontrolle händigte der Mann den Einsatzkräften eine Tüte mit einer geringen Menge an Betäubungsmitteln aus. Bei der anschließenden Durchsuchung des Kleintransporters, fanden die Beamten außerdem in der Mittelkonsole des Fahrzeuges eine griffbereite Messerklinge und stellten diese sicher.
Nach Zahlung einer Gesamtsumme der notierten Forderungen in Höhe von 1334,50 Euro übergaben die Bundespolizisten den Mann und die sichergestellten Betäubungsmittel an Einsatzkräfte der Zolldirektion Stralsund.
Die Behörden leiteten Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz ein.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/6038181